Wo dürfen vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge auf Autobahnen fahren?

Notrufzentrale 112
Zivilschutz
Feuerwehr
Ausbildung
Bei der Ausbildung "Sicherung von Einsätzen auf öffentlicher Straße" lernen die Mitglieder der Hilfsdienste, wie sie zu einem Verkehrsunfall fahren müssen und wie und wo sie ihre Fahrzeuge in der Nähe des Unfalls abstellen müssen.

Normalerweise ist es verboten, auf der Standspur zu fahren, aber grundsätzlich dürfen vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge die Standspur benutzen, wenn die Art ihres Auftrags dies erfordert. Die Benutzung der Standspur bringt jedoch Probleme mit sich: zahlreiche Trümmerteile, die zu Reifenschäden führen können, Fahrzeuge, die auf der Standspur halten, schwer erkennbar Sein bei dichtem Verkehr, manchmal Unterbrechung von Standspuren auf Höhe einer Brücke, zusätzliche Risiken bei Auf- und Abfahrten, Vorhandensein von Stoßzeitspuren ...

Während der Ausbildung wird zudem aufgezeigt, dass zwischen den beiden äußersten linken Fahrspuren gefahren werden kann, um sich zu einem Unfall zu begeben. Das hat einige Vorteile: eine breitere Marge und eine bessere Übersicht über den Verkehr. Eigentlich muss jeder Verkehrsteilnehmer den Weg freimachen, wenn sich ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug nähert. Es gibt jedoch ein Problem: In der Straßenverkehrsordnung ist nicht vorgesehen, dass ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug oder ein Krankenwagen dort fahren darf. Artikel 59.12 der Straßenverkehrsordnung sieht dies für das Personal der Polizei und der Zollverwaltung vor, wenn ihr Auftrag es rechtfertigt, aber somit nicht für die anderen Hilfsdienste. Ein Feuerwehrdienst ist kürzlich für einen Unfall zwischen den beiden äußersten linken Fahrspuren haftbar gemacht worden. Vorsicht ist also geboten! Beim Fahren zwischen den zwei äußeren Fahrspuren kann sich nur auf höhere Gewalt berufen werden, wenn eine sichere Benutzung der Standspur unmöglich ist.

Vorfahrtsberechtigtes Fahren ist niemals ein Freifahrschein für Unvorsichtigkeit. Aus der Straßenverkehrsordnung geht sehr deutlich hervor, dass jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anpassen muss und vor jedem voraussehbaren Hindernis anhalten können muss.