Abweichungen von den Grundnormen
Kommission für Abweichung
Die Kommission für Abweichung beurteilt die Anträge auf Abweichung vom Königlichen Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Gebäuden zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung und von seinen Anlagen.
Nachstehend finden Sie einige wichtige Unterlagen über die Arbeitsweise der Kommission für Abweichung.
Achtung: nur digitale Anträge auf Abweichung von den Grundnormen! Wir bearbeiten keine Abweichungsanträge in Papierform mehr auf den K.E. "Grundnormen" vom 7. Juli 1994. Wir bitten Sie, jeden Abweichungsantrag per E-Mail an prevention.incendie.scv-pcb@ibz.be (französischsprachige Akten) bzw. brandpreventie.scv-pcb@ibz.be (niederländischsprachige Akten) zu schicken. Der Inhalt des digitalen Antrags bleibt identisch mit dem eines früheres Antrags in Papierform (siehe auch unsere "häufig gestellten Fragen"). Tipp: Versuchen Sie, das Volumen der Dateien zu begrenzen, in jedem Fall auf weniger als 20 MB. Wenn Ihre Dateien kleiner als 20 MB sind, können Sie alle Dateien per E-Mail senden. Aufgrund einer Änderung der Sicherheitspolitik des FÖD Inneres können wir derzeit keine Dateien mehr über WeTransfer, SwissTransfer, Google Drive, Dropbox usw. empfangen. Aus diesem Grund und nur wenn Ihre Dateien größer als 20 MB sind, senden Sie bitte eine normale E-Mail mit dem Antragsformular an prevention.incendie.scv-pcb@ibz.be. Anschließend senden wir Ihnen einen temporären Zugang zu unserem eigenen System für den sicheren Dateitransfer Belnet Fedsender, über das Sie die erforderlichen Dateien weiterleiten können. |
In den Ausnahmefällen, in denen noch Unterlagen in Papierform erforderlich sind, werden wir Sie per E-Mail benachrichtigen.
Abweichungen
- Formular für den Abweichungsantrag
Mit diesem Formular können Sie einen Abweichungsantrag bei der Kommission für Abweichung einreichen:
- Formular im PDF-Format
- Formular im Word-Format - Häufig gestellte Fragen in Bezug auf die Abweichungen - Update vom 24.03.2020
- Häufige Irrtümer in Bezug auf die Abweichungen - Update vom 24.03.2020
- Standardlösungen
Grundnormen
Kommission für Abweichung
- Königlicher Erlass zur Festlegung der Zusammensetzung und der Arbeitsweise der Kommission für Abweichung
- Königlicher Erlass zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen gewährt werden
- Ministerieller Erlass zur Vollmachtserteilung in Bezug auf Abweichungsanträge
- Ministerieller Erlass zur Bestimmung der Mitglieder der Kommission für Abweichung im Bereich Brandschutz
Standardlösungen
Standardlösungen sind Lösungen für oft vorkommende Anträge, für die die Kommission der Auffassung ist, dass sie ein Sicherheitsniveau bieten, das mit den Vorschriften des Königlichen Erlasses gleichwertig ist.